Aufwandsentschädigung Schwarzwild

18. Dez 2020

Information Landratsamt Aufwandsentschädigung für erlegtes Schwarzwild

Das Landratsamt Cham, Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung informiert:

Die Aufwandsentschädigung für erlegtes Schwarzwild im Landkreis Cham steigt für das Jagdjahr 2020/21 von 20,-- € für weibliches Schwarzwild und Frischlinge auf 100,-- € pro erlegtem Stück Schwarzwild.

Das bewährte Abrechnungs- und Auszahlungsverfahren für die Aufwandsentschädigung wird im Grundsatz beibehalten.

Da allerdings auf Grund der bayernweit erfolgten Erhöhung der Aufwandsentschädigung mit einem Anstieg der Erstattungsanträge zu rechnen ist, soll eine ggf. erforderlich werdende, gezielte Verifizierung der vorgelegten Antragsunterlagen, insbesondere der Abgleich mit der einzureichenden Streckenliste erleichtert werden.

Aus diesem Grund ist durch den Antragsteller (Revierpächter) für alle in der Streckenliste aufgeführten Wildschweine eine zusätzliche Dokumentation zu führen. Im Sinne einer größtmöglichen Flexibilität für den Antragsteller kann dieser Nachweis auf folgende Art und Weise erbracht werden:

 -          Fotographie mit Angabe des Reviers sowie des Erlegedatums                    oder

-          Schriftliche Bestätigung der durchgeführten Trichinenuntersuchung      oder

-          Abgabebestätigung an EU-zugelassenen Wildverarbeitungsbetriebe      oder

-          Entsorgungsbestätigung einer Tierkörperbeseitigungsanstalt

Diese Dokumente sind drei Jahre nach erfolgter Auszahlung der beantragten Aufwandsentschädigung durch den Antragsteller aufzubewahren und im Falle einer erforderlichen Verifizierung vorzulegen. Diese Regelung gilt ab dem 16.12.2020.

Dies bedeutet, bei der Antragstellung für die Aufwandsentschädigung für erlegtes Schwarzwild nach Ablauf des Jagdjahres reicht es wie bisher, eine durch uns bestätigte Kopie der Streckenliste mit einzureichen.

Zusätzlich sollen ab sofort sämtliche der o.g. vorhandenen Unterlagen durch den antragstellenden Revierpächter für mindestens drei Jahre nach Auszahlung aufbewahrt werden.