Nachtsichttechnik bei der Schwarzwildjagd ab dem 1. Mai 2020 erlaubt

30. Apr 2020

Allgemeinverfügung des Landratsamtes Cham - Untere Jagdbehörde -

Mond mit Distel
Mond mit Distel

Über die am 1. Mai in Kraft tretende Allgemeinverfügung, informierte das Landratsamt Cham in einer Pressemitteilung am Donnerstag:

Im Rahmen einer am 01. Mai 2020 in Kraft getretenen Allgemeinverfügung kann die Jägerschaft im Landkreis Cham sogenannte „Dual-use“ Nachtsichtgeräte zur Schwarzwildjagd ohne die bisher erforderliche Einzelfallgenehmigung verwenden.

Nachdem die Schwarzwildbestände in den vergangenen Jahren stetig angestiegen sind und dadurch im gesamten Landkreis erhebliche durch Schwarzwild verursachte Wildschäden entstehen, kommt der Jagdausübung eine zentrale Bedeutung bei der Regulierung des Schwarzwildbestandes zu. Landrat Franz Löffler führt in diesem Zusammenhang aus: „Das Engagement unserer Jägerinnen und Jäger im Landkreis Cham bei der Schwarzwildbejagung kann gar nicht hoch genug eingeschätzt werden. Insbesondere in der heutigen Zeit, in der das Auftreten der Afrikanischen Schweinepest in Nachbarländern Mittel- und Osteuropas der Landwirtschaft, insbesondere im Bereich der schweinehaltenden Betriebe, größte Sorgen bereitet, wird wieder einmal deutlich, welch hoher Stellenwert der Jagdausübung, insbesondere auch bei der Regulierung der Wildbestände zukommt. Neben dem Ergreifen eigener Vorsorgemaßnahmen durch die Landwirte ist es daher von größter Bedeutung, der Jägerschaft im rechtlich zulässigen Rahmen neben den generell zulässigen Jagdmethoden weitere Möglichkeiten zu eröffnen, um das Schwarzwild effektiv bejagen zu können“.

Die Gründe für die Zulassung der Nachtsichttechnik im gesamten Landkreis Cham lassen sich wie folgt zusammenfassen: Vermeidung übermäßiger Wildschäden, Vorrang der ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Bodennutzung vor zunehmenden Schwarzwildbeständen/-schäden und insbesondere auch zur Prävention vor der Afrikanischen Schweinepest.

Hinweis: Die Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt Nr. 14 für den Landkreis Cham vom 30. April 2020 veröffentlicht (https://www.landkreis-cham.de/aktuelles-nachrichten/amtsblaetter/amtsblaetter-2020/) und hat auszugsweise folgenden Wortlaut:

Das Landratsamt Cham – Untere Jagdbehörde – erlässt folgende Allgemeinverfügung:

 I. Für die im Gebiet des Landkreises Cham liegenden Jagdreviere wird der Einsatz von

a) „Dual-use"-Nachtsichtvorsatz- und Aufsatzgeräten in Verbindung mit dem Zielhilfsmittel einer für die Schwarzwildjagd geeigneten Jagdlangwaffe,

b) Infrarot (IR)-Strahlern zur Beleuchtung oder Markierung von Zielen,

c) künstlichen Lichtquellen

in Verbindung mit für die Schwarzwildjagd geeigneten Jagdlangwaffen erlaubt.

 

II. Die unter Nr. I. genannte Erlaubnis ergeht unter folgenden Nebenbestimmungen:

a) Die Erlaubnis gilt nur für Inhaber/innen eines gültigen Jagdscheines und nur für Reviere im Landkreis Cham, in welchen eine Jagdberechtigung vorliegt (z.B. Eigenjagdrevierinhaber, Jagdpacht oder Begehungsschein).

b) Die Erlaubnis gilt ausschließlich für die Bejagung von Schwarzwild im Rahmen jagdrechtlicher Vorgaben, einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier oder auf Schießstätten. Ein darüber hinaus gehender Einsatz ist strengstens untersagt.

c) Die mit der erlaubten Nachtsicht-Technik erlegten Tiere sind in der jährlichen Streckenliste mit dem Vermerk „Nachtsicht“ einzutragen.

d) Diese Allgemeinverfügung kann jederzeit ganz oder teilweise widerrufen werden.

e) Diese Allgemeinverfügung kann nachträglich mit weiteren Nebenbestimmungen versehen werden.

f) Die Vorgaben des Waffengesetzes bleiben von dieser Allgemeinverfügung unberührt und sind einzuhalten.