28. Apr 2020
In einer Pressemeldung der Bayerischen Staatsregierung vom 28. April heißt es:
„Versammlungen sind ab 4. Mai unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
Unter diesen Voraussetzungen ist es auch möglich, dass die Hundekurse wieder langsam anlaufen. Das schmale Zeitfenster lässt sich vielleicht durch eine Staffelung der Teilnahme oder durch die Bildung von Kleingruppen ermöglichen. Wir halten Sie selbstverständlich auf dem Laufenden, falls sich etwas ändert. Die nächsten Änderungen werden bis zum 11. 5. erwartet.