Landesjagdverband Bayern

Kreisgruppe
Bad Kötzting

Trichinen – die unterschätzte Gefahr

35 Jäger ließen sich für Probeentnahme bei Wildschweinen schulen

BAD KÖTZTING (ad). Kommt ein Mensch zu Tode, weil er nicht vollständig durchgartes Fleisch von einem mit Trichinen infizierten Wildschwein gegessen hat, kann der Jäger, der das Fleisch geliefert hat, wegen fahrlässiger Tötung belangt werden. Das machte Tierarzt a.D. Hugo Sigmund zu Beginn eines Kurses deutlich, bei der er am Freitag im Schulungsraum der Jäger die Entnahme von Trichinenproben detailliert erläuterte.

Den 35 teilnehmenden Jägern führte der Tierarzt und langjährige Waidmann – sein Revier liegt in einem Grenzgebiet bei Furth im Wald – zwar vor Augen, dass ein Lottogewinn wohl häufiger vorkommt, als ein Befall von Wildschweinen mit Trichinen, die auch bei Pferden auftreten können und in jüngerer Zeit gelegentlich bei den aus östlichen Bundesländern zuwandernden Marderhunden nachgewiesen werden. Deshalb sollten diese Neozoen auch scharf bejagt werden.

Wichtig ist bei der Entnahme der Trichinenprobe – die bei Hausschweinen nach der Schlachtung vom untersuchenden Tierarzt gemacht wird – dass Jäger nicht nur wissen, wo ein walnussgroßes Stück Fleisch entnommen werden muss, sondern dass die Probe sauber verpackt an das Landratsamt weitergegeben und von dort an ein spezielles Labor geschickt wird, wo jeweils am Montag und Freitag die Untersuchung erfolgt. Erst wenn von dem Labor eine Freigabe erfolgt ist, darf Fleisch von Wildschweinen weiterverarbeitet werden, informierte Dr. Sigmund. 

Essentiell ist dabei das Begleitpapier, aus dem der Erleger, das Jagdrevier, der Zeitpunkt des Abschusses, etc. zu entnehmen sind. Wäre der Befund positiv auf Trichinen, müsse genau nachverfolgt werden können, von welchem Schwein die Probe stammt. Der erfahrene Tiermediziner riet den Jägern, beim Aufbrechen von Wildschweinen von dem neben den Nieren liegenden Zwerchfellpfeiler eine walnussgroße Probe herauszuschneiden, ebenso vom Vorderlauf des Wildschweins. 

Außerdem wies er darauf hin, dass Teile von Wildschweinen nicht im Revier liegenbleiben dürfen, sondern in einer Konfiskat-Sammelstelle zu entsorgen sind. Das sei besonders wichtig, um die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest zu verhindern. Schatzmeister Heinz Schweiger, der den Kurs organisiert hatte, dankte dem Referenten für die umfassenden Informationen.

An einem mitgebrachten Wildschwein zeigte Dr. Hugo Sigmund, wie das Material für die Trichinenprobe fachgerecht entnommen wird. Foto: Alois Dachs