Fallenjagd und Fallenkurs
Nach Art. 28 Abs. 1 BayJG hat jeder, der die Jagd mit der Falle ausüben will, die erforderlichen Kenntnisse durch die Teilnahme an einem “Lehrgang für die Fallenjagd” nachzuweisen.
Die Kreisgruppe Bad Kötzting führt einmal im Jahr ( April ) für Mitglieder und Jagdkursteilnehmer einen entsprechenden Fallenkurs durch.
Nächster Fallenkurs
Die Fallenkurse finden im Rahmen der Jungjägerausbildung jeweils im April in Bad Kötzting / Altrandsberg statt.
Ausbildungsinhalt
- Gesetzliche Grundlagen der Fallenjagd
- Bauart und Funktionsweise der für den Lebend- und Totfang zulässigen Fallen
- Ausübung der Fallenjagd mit praktischer Einweisung in den Gebrauch der Falle
Ausbildungsdauer
- 2 Stunden theoretischer Unterrricht ( Freitag Abend oder Sonntag Vormittag )
- 4 Stunden praktische Ausbildung ( Samstag )
Kursgebühr
- Kostenfrei für die Teilnehmer des Jägerkurses
- Mitglieder der Kreisgruppe: 15.- €
Fallenprüfung
Alle für den Totfang zugelassenen Fallen sind vor der Verwendung – und nach jeweils fünf Jahren zu überprüfen ( Klemmkraft ) und dauerhaft zu kennzeichnen.
Im Bereich der Kreisgruppe Bad Kötzting übernimmt die Aufgaben der Fallenprüfer.
Ansprechpartner
Heinrich Schweiger, Ausbildungsleiter
Email: Schweiger.Heinrich@t-online.de
Telefon:+49 9944 2985
Mobil: +49 160 6691297
